jüngst

jüngst
jung:
Das gemeingerm. Adjektiv mhd. junc, ahd. jung, got. juggs, engl. young, schwed. ung geht, wie z. B. auch das substantivierte Adjektiv lat. iuvencus »junger Stier; junger Mensch«, auf eine Weiterbildung des idg. Adjektivs *i̯uu̯en- »jung« zurück. Beachte z. B. aus anderen idg. Sprachen aind. yúvan- »jung« und lat. iuvenis »jung«, wozu die Komparativbildung iunior »jünger« ( Junior) gehört. Eine alte Substantivbildung zu idg. *i̯uu̯en- »jung« ist das unter Jugend behandelte Wort. – Das Adjektiv »jung« steht zunächst in Opposition zu »alt« und wird ferner im Sinne von »frisch, neu; unreif, unausgegoren, unerfahren« und zeitlich im Sinne von »letzt, spät« gebraucht. – Die substantivierte Form der Junge bildet nicht nur den Gegensatz zu »der Alte«, sondern ist – besonders in nordd. und mitteld. Umgangssprache – auch im Sinne von »Knabe; Sohn« gebräuchlich. Dagegen hat das Junge die Bedeutung »neugeborenes bzw.
junges Tier«. – Abl.: jungen »Junge werfen« (15. Jh.); verjüngen »jung machen«, reflexiv auch »nach oben spitz zulaufen, dünner werden« (16. Jh.; für veraltetes »jüngen«, mhd. jungen, ahd. jungan »jung machen«); Jünger (s. d.); Jüngling (s. d.); jüngst (s. d.). Zus.: Jungbrunnen (mhd. juncbrunne »verjüngender Brunnen«); Jungfrau (mhd. juncvrou‹we›, ahd. juncfrouwa »junge Herrin, Edelfräulein«, dann »junge, noch unverheiratete Frau ‹adligen Geschlechts›« und schließlich »junge, unberührte Frau«; Jungfer), dazu jungfräulich »rein, unberührt« (mhd. juncvrouwelich); Junggeselle (15. Jh.; zunächst in der Bedeutung »junger Handwerksbursche«, dann »‹junger› unverheirateter Mann«); Junker (s. d.).
jüngst:
An die Verwendung des unter jung behandelten Adjektivs im Sinne von »neu« schließt sich das Adverb »jüngst« »neulich, zuletzt« an, das sich aus mhd. ‹ze› jungest, ahd. zi jungist »zu neuest« entwickelt hat. – In den Verbindungen »Jüngstes Gericht« und »Jüngster Tag« bedeutet der Superlativ »allerletzt«.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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